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IHR PARTNER

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Ihr Einfamilienhaus Hersteller und Reihenhaus Bauträger in NRW

Ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus. Eines, das in Massivbauweise errichtet wird und gleichzeitig durch energetische Effizienz besticht. Das ist es, wonach unsere Kunden suchen. Und genau das ist es, was Sie bei uns finden.
Als Einfamilienhaus Hersteller und Reihenhaus Bauträger in NRW ermöglichen wir Ihnen die Wahl zwischen klassischer und moderner Architektur in 2-stöckiger Bauweise. Ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus bietet Ihnen den Komfort, innerhalb kurzer Zeit in Ihr neues Eigenheim einzuziehen, ohne langwierige Abstimmungen zwischen unterschiedlichen Gewerken – denn bei uns als Ihrem Einfamilienhaus Hersteller aus NRW kommt alles aus einer Hand. Bei uns überzeugt nicht nur die Qualität, auch wissen wir mit unseren attraktiven Festpreisen auch unsere Erwerber zu überzeugen.

Bereits seit über 100 Jahren agiert die PESCHER 1913-GRUPPE erfolgreich am Markt der Bau- und Baustoffindustrie. Seitdem haben wir verstehen gelernt, was unsere Kunden von uns erwarten, wenn sie sich für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus entscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Planungs- und Finanzierungssicherheit, die wir Ihnen durch klare Festpreisvereinbarungen von Beginn an bieten.

Überzeugen Sie sich im Bereich Referenzen von bereits abgeschlossenen Bauprojekten und verschaffen Sie sich über die Bildergalerien einen ersten Eindruck davon, wie wir als Einfamilienhaus Hersteller in NRW arbeiten.

Abseits davon wissen wir: Nichts geht natürlich über ein persönliches Gespräch. Lassen Sie uns in diesem gerne darüber sprechen, in welchem Ort wir auch Ihr schlüsselfertiges Einfamilienhaus realisieren können.

Steuervorteil für Kapitalanleger

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So profitieren private Kapitalanleger von der neuen Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in Wohnimmobilien.

So profitieren private Kapitalanleger von der neuen Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in Wohnimmobilien.

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Teil dieses Gesetzes ist eine degressive AfA für den Wohnungsbau. Das heißt: Bauherren und Käufer können für 6 Jahre 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wohnimmobilien von der Steuer absetzen. Bei einer Investition von 400.000 Euro wäre das zu versteuernde Jahreseinkommen im ersten Jahr damit also 20.000 Euro geringer. Im zweiten Jahr sind dann 19.000 EUR (entspricht 5 Prozent vom Restwert) abschreibungsfähig. Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung bzw. Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich absetzen. Damit sinkt die Steuerlast im Vergleich zur aktuell geltenden linearen AfA in den ersten Jahren deutlich.

Die degressive AfA ist ein Teil des Wachstumschancengesetzes. Sie ist auf sechs Jahre begrenzt und gilt nur für Neubau- oder kernsanierte Immobilien,

  • die nicht selbst genutzt werden,
  • mindestens dem EH-55-Standard entsprechen und
  • deren Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegt. Beim Kauf einer Immobilie ist das Datum des Kaufvertrags ausschlaggebend.

 Wer sich jetzt für den Kauf eines Einfamilienhauses der PESCHER PROJEKT entscheidet, profitiert sofort von der neuen Abschreibungsmöglichkeit und kann damit die Finanzierungskosten teilweise ausgleichen. Bitte sprechen Sie uns zu unseren Projekten Langerfelder Gärten in Wuppertal und Stadtreihe in Köln an!

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